Der §8 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung in NRW macht die Brandschutzerziehung & -aufklärung zur Aufgabe der Kommunen, welche diese Aufgaben den Feuerwehren übertragen.

 

Brandschutzerziehung in Kindergärten

  • Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
  • Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen

 

Brandschutzaufklärung für Erwachsene

 

  • Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
  • Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen
  • Möglichkeiten zur Selbsthilfe (Löschdecke / Feuerlöscher)

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit: 

  • Mitgestaltung einer Themenwoche "Feuerwehr"
  • Besichtigung der Feuerwache und der Einsatzfahrzeuge
  • Schulungsmaßnahmen: Verhalten im Notfall
  • Begleitung und Beurteilung von Räumungsübungen

Personalschulungen für Unternehmen

  • Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
  • Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen
  • Möglichkeiten zur Selbsthilfe (Löschdecke / Feuerlöscher)

 

Ansprechpartner für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung

Die Löschgruppenführung ( siehe Menüpunkt " Kontakt "

HBM Georg Hümmeler / Kindergarten, Unternehmen )

BI Michael Starke ( Unternehmen )