Der §8 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung in NRW macht die Brandschutzerziehung & -aufklärung zur Aufgabe der Kommunen, welche diese Aufgaben den Feuerwehren übertragen.
Brandschutzerziehung in Kindergärten
- Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
- Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen
Brandschutzaufklärung für Erwachsene
- Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
- Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen
- Möglichkeiten zur Selbsthilfe (Löschdecke / Feuerlöscher)
Weiterhin besteht die Möglichkeit:
- Mitgestaltung einer Themenwoche "Feuerwehr"
- Besichtigung der Feuerwache und der Einsatzfahrzeuge
- Schulungsmaßnahmen: Verhalten im Notfall
- Begleitung und Beurteilung von Räumungsübungen
Personalschulungen für Unternehmen
- Kenntnisse zum richtigen Absetzen eines Notrufes
- Verhalten bei Bränden / Benutzung von Rettungswegen
- Möglichkeiten zur Selbsthilfe (Löschdecke / Feuerlöscher)
Ansprechpartner für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Die Löschgruppenführung ( siehe Menüpunkt " Kontakt "
HBM Georg Hümmeler / Kindergarten, Unternehmen )
BI Michael Starke ( Unternehmen )